HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN – FAQ

Was ist SLP? Wann erhalte ich meine Monatsrechnung? Was ist die Bilanzierungsumlage?
All diese und weitere Fragen beantworten wir Ihnen in unserem kleinen Energielexikon. Eingeteilt in die Bereiche Allgemeine Fragen, Strom und Erdgas bieten wir Ihnen ausführliche und transparente Antworten.

Sollten Sie noch Fragen haben, die hier nicht mit aufgeführt werden, können Sie sich wie gewohnt gern per Mail an uns wenden. Schicken Sie uns dazu einfach eine Nachricht an: info@kehag.de

Wann erhalte ich meinen Abschlagsplan?

Im SLP-Abrechnungsverfahren erhalten Sie kurz vor Beginn der Belieferung eine Abschlagsmitteilung und einmal jährlich eine Jahresverbrauchsabrechnung. Beiden Belegen können Sie jeweils die Fälligkeit und die Abschlagshöhe für den kommenden Turnus entnehmen.

Wie berechnet KEHAG die Abschlagshöhe?

Die Abschlagshöhe wird auf Basis Ihres Jahresverbrauchs errechnet. Dieser wird uns bei der Anmeldung Ihrer Verbrauchsstelle durch den Netzbetreiber übermittelt. Sollte bei der Erstellung der Abschlagsmitteilung auffallen, dass die Abschlagshöhe nicht plausibel ist bzw. die Prognose des Netzbetreibers von der im Vertrag stark abweicht, richten wir uns nach dem Verbrauch im Vertrag. Hat sich Ihr Verbrauch nach Erstellung der Jahresrechnung verändert, wird Ihr Abschlagsplan entsprechend angepasst.

Kann ich meinen Abschlag ändern?

Die Höhe der Abschlagszahlung wurde auf Grundlage des vom Netzbetreiber übermittelten Jahresprognosewertes ermittelt. Hierdurch wird sichergestellt, dass die zu zahlenden Abschläge bestmöglich Ihren Verbrauch widerspiegeln und sich bei der Jahresrechnung eine möglichst geringe Ausgleichszahlung ergibt. Hat sich Ihre Verbrauchssituation signifikant geändert, kann im Einzelfall geprüft werden, ob die Höhe der Abschlagszahlung angepasst werden kann. Bitte wenden Sie sich hierfür an das KEHAG Customer Care.

Was passiert, wenn die Lastschriftabbuchung nicht erfolgreich ausgeführt werden konnte?

Sollte die Abbuchung nicht erfolgreich sein, kommt es zu einer Rücklastschrift. In diesem Fall erhalten Sie eine Mahnung.
Gründe für Rücklastschriften können u.a. sein: das Nicht-Vorliegen des Firmenlastschriftmandates bei Ihrem Kreditinstitut, mangelnde Deckung und weitere.
Bitte beachten Sie, dass aus Rücklastschriften resultierende Kosten von uns an Sie weiterberechnet werden.

 

Hinweis zu erteilten Firmenlastschriftmandaten.

In der Regel vergibt die KEHAG Firmenlastschrift-Mandate. Bitte beachten Sie, dass Ihre Bank über die Erteilung eines solchen Mandates informiert werden muss. Sie erhalten dazu automatisch eine Bestätigung von uns, die Sie an Ihr Kreditinstitut weiterleiten können.

 

Wie kann ich meine Rechnung begleichen?

In der Regel ziehen wir sämtliche offene Forderungen (Rechnungsbeträge, Abschläge etc.) mit einem von Ihnen erteilten SEPA-Mandat von Ihrem Konto ein. Bitte stellen Sie sicher, dass ihr Bankkonto zu den Zahlungsterminen ausreichend gedeckt ist. Im Umkehrschluss werden Guthaben, z. B. aus Jahresrechnungen direkt auf Ihr Konto überwiesen.

Sollten Sie bisher per SEPA-Überweisung Ihre Rechnung bezahlen und möchten nun auf das SEPA-Lastschriftverfahren wechseln, setzen Sie sich gern mit uns in Verbindung.

Kann ich meine Rechnung per Überweisung bezahlen?

Ja, das ist möglich. Möchten Sie Ihre Rechnung per Überweisung begleichen, nutzen Sie bitte unser Konto bei der Nord LB Bremen unter Angabe der Belegnummer.

IBAN: DE50 2905 0000 2002 2125 15
BIC: BRLADE22XXX

 

Wie kann ich meine Bankdaten für das SEPA-Lastschriftverfahren ändern?

Wenn sich Ihre Bankdaten geändert haben, wenden Sie sich bitte an das Team der KEHAG Debitoren.

Was muss ich tun, wenn ich eine Mahnung erhalte aber ich den Rechnungsbetrag bereits bezahlt habe?

Die Zahlung muss spätestens am Tag der Fälligkeit auf unserem Konto eingegangen sein. Um einen pünktlichen Zahlungseingang sicherzustellen bieten wir Ihnen den Lastschrifteinzug per SEPA-Mandat an.
Sollten Sie trotz rechtzeitiger Zahlung eine Mahnung erhalten, kontaktieren Sie bitte das Team der KEHAG Debitoren.

Was passiert, wenn ich meine Rechnung nicht bezahle?

Sollten Sie Schwierigkeiten haben Ihre offenen Posten bei uns zu begleichen, wenden Sie sich bitte frühzeitig an uns damit wir zusammen eine Lösung finden können.

Wenn Sie auf unsere Zahlungsaufforderungen allerdings nicht reagieren, kann es zur Unterbrechung Ihrer Energieversorgung oder zur Beendigung des Vertragsverhältnisses kommen.

Ich möchte für Ein- und Auszahlungen unterschiedliche Bankverbindungen nutzen.

Die von Ihnen gemeldete Bankverbindung für das SEPA-Lastschriftverfahren wird ebenfalls für Auszahlungen an Sie genutzt. Aufgrund der Vorgaben zum Schutz vor Geldwäsche, können wir keine anderweitige Bankverbindung zu Auszahlungszwecken hinterlegen.

Was ist die Wirkarbeit?

Als Wirkarbeit wird die verbrauchte Energiemenge an einer Lieferstelle bezeichnet. Die Wirkarbeit wird sowohl im Strom als auch im Gas in Kilowattstunden (kWh) abgerechnet.

Bei einer Stromlieferstelle wird sie mit einem Zähler direkt in kWh gemessen.

Bei einer Gaslieferstelle wird das verbrauchte Gasvolumen zunächst in Kubikmeter (m³) gemessen. Die Umrechnung in kWh erfolgt anschließend über den Brennwert und die Zustandszahl. Diese Werte werden vom Netzbetreiber ermittelt und uns zur Verfügung gestellt.

Was ist die Monats- und Jahreshöchstleistung und wie stehen diese im Zusammenhang?

Die Monatshöchstleistung entspricht der Leistungsspitze im jeweiligen Monat und dient als Grundlage für die Berechnung der Netznutzungsentgelte.

Die Jahreshöchstleistung entspricht der im bisherigen Jahr gemessenen Leistungsspitze. Da die zu zahlenden Netzentgelte auf Basis der Jahreshöchstleistung berechnet werden, muss eine Nachberechnung erfolgen, sobald die gemessene Monatshöchstleistung die bisherige Jahreshöchstleistung übersteigt.

vgl. § 17 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV)

Was sind Netznutzungsentgelte und wo kann ich diese einsehen?

Netznutzungsentgelte werden durch den Netzbetreiber für den Transport und die Verteilung der Energie sowie die damit verbundenen Dienstleistungen erhoben. Netznutzungsentgelte sind somit als Nutzungsgebühr der Netzinfrastruktur zu betrachten. Diese werden der KEHAG als Lieferant monatlich in Rechnung gestellt und ohne Aufschlag an den Endkunden weitergegeben.

Die Höhe der Entgelte berechnet sich aus zwei Preiskomponenten, dem Arbeits- und dem Leistungspreis. Jeder Netzbetreiber ist dazu verpflichtet, seine Netzentgelte auf seiner Internetseite zu veröffentlichen.

Was ist die Konzessionsabgabe?

Konzessionsabgaben werden durch den Netzbetreiber an die Kommunen entrichtet. Es handelt sich hierbei um Entgelte für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen. Die Konzessionsabgabe wird durch den Netzbetreiber entsprechend weiterberechnet und dem Endkunden durch den Lieferanten in Rechnung gestellt.

Kann ich meinen Zählerstand korrigieren?

Ja, das ist möglich. Wenden Sie sich hierfür an das KEHAG Customer Care.

Wann erhalte ich meine Jahresrechnung?

Sofern Ihre Lieferstelle über einen SLP-Zähler verfügt, erhalten sie in der Regel einmal jährlich eine Verbrauchsabrechnung. Dabei richten wir uns bei der Erstellung Ihrer Jahresrechnung nach dem Abrechnungsturnus Ihres örtlich zuständigen Netzbetreibers. Nachdem uns Ihre Zählerstände vom Messstellenbetreiber übermittelt wurden, erstellen wir Ihre Jahresrechnung schnellstmöglich.

Wann erhalte ich meine Monatsrechnung?

Sofern Ihre Lieferstelle über einen RLM-Zähler verfügt, erhalten Sie monatlich eine verbrauchsscharfe Abrechnung. Nachdem uns Ihre Verbrauchsdaten vom Messstellenbetreiber übermittelt wurden, erstellen wir schnellstmöglich Ihre Monatsrechnung. Dies erfolgt in der Regel in der ersten Hälfte des Folgemonats.

Kann ich meine Jahresrechnung zu einem bestimmten Termin erstellt bekommen?

Ja, das ist möglich. Unser Standard ist, dass wir uns bei der Erstellung der Jahresrechnungen an den Turnus Ihres örtlich zuständigen Netzbetreibers halten. Dennoch versuchen wir auf Ihre Wünsche einzugehen und gewähren auch Abrechnungen zu abweichenden Terminen (z. B. Kalenderjahresende). Diesen Service bieten wir unentgeltlich an. Wünschen Sie einen abweichenden Abrechnungsstichtag müssen Sie uns diesen vor der ersten Jahresrechnung, am besten direkt bei Vertragsabschluss, mitteilen.

Warum wurde meine Rechnung mit einem geschätzten Zählerstand gestellt?

Generell rechnen wir ausschließlich Zählerstände ab, welche uns zum Ableseturnus durch den jeweils örtlich zuständigen Netzbetreiber übermittelt wurden. Der Netzbetreiber nimmt die Ablesungen entweder durch Ablesepersonal vor oder versendet Ablesekarten, auf die Sie Ihre selbst abgelesenen Zählerstände notieren und dem Netzbetreiber übermitteln. Die Zählerstände werden anschließend an die Energielieferanten gesendet, welche die Verbräuche auf Basis der Zählerstände dem Endkunden in Rechnung stellen. In der Regel handelt es sich bei den Zählerstände um real abgelesene Werte. Dennoch kann es vorkommen, dass Netzbetreiber Schätzungen vornehmen müssen, z. B. wenn die Ablesekarte nicht zurückgeschickt wurde oder wenn kein Zugang zum Zähler möglich war. Als Energieversorger nehmen wir selber keine Schätzungen vor.

Kann ich meine Rechnung per E-Mail erhalten?

Neben den Möglichkeiten des Postversandes, besteht ebenfalls die Möglichkeit, dass Sie Ihre Belege per E-Mail erhalten. Bitte melden Sie die Empfangsadresse, an die zukünftig die Belege per E-Mail versendet werden sollen an das KEHAG Customer Care.

Kann ich meine Rechnung an einen abweichenden Rechnungsempfänger senden?

Wenn Sie Ihre Rechnung in Zukunft an eine andere Adresse erhalten wollen, wenden Sie sich bitte an das KEHAG Customer Care.

Wie wird meine SLP-Verbrauchsstelle abgerechnet?

Im SLP-Abrechnungsverfahren werden Jahresrechnungen zur Verfügung gestellt. In dieser wird für einen zurückliegenden Zeitraum, in der Regel ein Jahr, Ihr tatsächlicher Energieverbrauch anhand von Zählerständen abgerechnet. Ihr Energieverbrauch und Ihre Preiskonditionen ergeben die Gesamtkosten. Diese werden mit Ihren geleisteten Abschlagszahlungen verrechnet. Haben Sie mehr verbraucht als prognostiziert, ergibt sich eine Nachzahlung. Haben Sie weniger verbraucht, erhalten Sie eine Gutschrift.

Wie wird meine SLP-Verbrauchsstelle abgerechnet?

Im SLP-Abrechnungsverfahren werden Jahresrechnungen zur Verfügung gestellt. In dieser wird für einen zurückliegenden Zeitraum, in der Regel ein Jahr, Ihr tatsächlicher Energieverbrauch anhand von Zählerständen abgerechnet. Ihr Energieverbrauch und Ihre Preiskonditionen ergeben die Gesamtkosten. Diese werden mit Ihren geleisteten Abschlagszahlungen verrechnet. Haben Sie mehr verbraucht als prognostiziert, ergibt sich eine Nachzahlung. Haben Sie weniger verbraucht, erhalten Sie eine Gutschrift.

Wie wird meine RLM-Verbrauchsstelle abgerechnet?

Im RLM-Abrechnungsverfahren werden monatlich Rechnungen zur Verfügung gestellt. Hier wird für einen zurückliegenden Zeitraum, in der Regel ein Monat, mit gemessenen Werten abgerechnet. Der Energieverbrauch und Ihre Preiskonditionen ergeben die Gesamtkosten. Da mit diesem Abrechnungsverfahren monatlich eine verbrauchsscharfe Abrechnung erstellt wird, entfällt die Zahlung von monatlichen Abschlägen.

Wann und wie häufig muss ich meine Zählerstände ablesen?

Wir benötigen Ihren Zählerstand in der Regel einmal jährlich zur Jahresverbrauchsabrechnung. Die Ablesungen nimmt der zuständige Netzbetreiber entweder durch Ablesepersonal vor. Andernfalls versendet der Netzbetreiber oder der Lieferant Ablesekarten, auf die Sie Ihre selbst abgelesenen Zählerstände notieren und dem Netzbetreiber bzw. dem Lieferanten übermitteln. Über den Zeitpunkt der Ablesung werden Sie rechtzeitig informiert.

 

Warum kommt der Netzbetreiber trotzdem zum ablesen?

Jeder örtlich zuständige Netzbetreiber in Deutschland hat seinen eigenen Ableseturnus je Objekt. Zu diesem Zeitpunkt werden die Objekte die über SLP-Zähler verfügen einmal pro Jahr abgelesen, um den Verbrauch zu ermitteln.

SLP

Letztverbraucher mit einem jährlichen Stromverbrauch bis 100.000 Kilowattstunden (kWh), bzw. einem Gasverbrauch bis 1.500.000 kWh, werden in der Regel über das SLP-Zählverfahren abgerechnet. SLP ist die Abkürzung für Standard-Last-Profil. Hierbei werden typische Lastprofile für unterschiedliche Kundengruppen angewendet. Diese dienen dem Energielieferant als Grundlage für die Prognose und Beschaffung des zu erwarteten Jahresverbrauchs. Beim SLP-Zählverfahren wird der Zählerstand beim Kunden nur einmal im Jahr abgelesen, um die Jahresverbrauchsabrechnung (JVA) erstellen zu können. Über das Jahr hinweg zahlt der Kunde monatliche Abschläge, die in der JVA verrechnet werden.

RLM

Bei Letztverbrauchern mit einem jährlichen Stromverbrauch von mindestens 100.000 kWh, bzw. bei einem Gasverbrauch über 1.500.000 kWh, wird das RLM-Zählverfahren verwendet. RLM steht für Registrierende Leistungsmessung. Bei diesem Zählverfahren erfasst die Messeinrichtung pro Messperiode – in der Regel bei Strom 15 Minuten und bei Gas 60 Minuten – die jeweilige Durchschnittsleistung. Die aufgezeichneten Werte werden an den zuständigen Marktpartner übermittelt, der diese wiederum an den Energielieferanten weitergibt. Aus diesen Einzelwerten errechnet sich der Lastgang. Bei Kunden mit RLM-Zählverfahren wird monatlich die tatsächliche maximale Jahresleistung sowie der Verbrauch ermittelt und abgerechnet.

Energielieferant

Der Energielieferant ist Ihr Vertragspartner, von dem Sie Strom oder Gas beziehen.

Verteilnetzbetreiber (VNB)

Der Verteilnetzbetreiber betreibt ein Strom- und/oder Gasnetz, durch das der Letztverbraucher versorgt wird. Des Weiteren ist er dafür zuständig die Netzinfrastruktur zu warten und auszubauen. Für den Transport von Strom und Gas werden Netzentgelte erhoben, die in der Regel direkt über den Energielieferanten an den Letztverbraucher weitergereicht werden.

Messstellenbetreiber (MSB)

Der Messstellenbetreiber wickelt den Messstellenbetrieb ab. Er ist für den Einbau, die Wartung und Ablesung von Messeinrichtungen zuständig. In Deutschland kann man seinen MSB frei wählen. (Link zur Messtechnik)

Grundversorger

Sofern Sie mit keinem Energielieferanten einen gültigen Energieversorgungsvertrag abgeschlossen haben, werden Sie dennoch mit Energie versorgt. Die Energie erhalten Sie dann von dem in Ihrer Region zuständigen Grundversorger. Der Grundversorger ist i. d. R. derjenige, der in Ihrer Region die meisten Haushalte mit Energie versorgt. Er wird alle 3 Jahre von der Bundesnetzagentur bestimmt.

Was ist die Blindarbeit?

Blindarbeit (auch Blindenergie) ist derjenige Anteil der elektrischen Energie im Stromnetz, der nicht in Nutzenergie (Wirkarbeit) umgewandelt wird. Übersteigt die Blindarbeit einen bestimmten Wert, kann der zuständige Verteilnetzbetreiber (VNB) diese in Rechnung stellen. Hierzu bitte das jeweilige Preisblatt des zuständigen VNB beachten.

Was sind Benutzungsstunden?

Die Benutzungsstunden (auch Vollbenutzungsstunden oder Jahresbenutzungsdauer) geben in Stunden pro Jahr (h/a) an, wie kontinuierlich der Stromverbrauch eines Letztverbrauchers ist. Sie errechnen sich mittels der über zwölf Monate verbrauchten Gesamtenergiemenge in Kilowattstunden pro Jahr (kWh/a), geteilt durch die Maximalleistung in Kilowatt (kW) in diesem Zeitraum.

Was ist die Stromsteuer?

Die Stromsteuer ist eine nationale Verbrauchssteuer, auf den Verbrauch bzw. die Entnahme von Strom aus dem Netz im deutschen Steuergebiet. Die Stromsteuer wird vom Bund beim Lieferanten erhoben und über den Strompreis an den Endkunden weitergegeben.

Was ist die EEG-Umlage?

Die EEG-Umlage dient der Finanzierung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien und ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegt. Mit ihr wird die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern vergütet. Die EEG-Umlage zahlen alle Stromverbraucher über einen Anteil an ihren Strombezugskosten, Ausnahmeregelungen gelten für verbrauchsintensive Industriezweige.

Was ist die § 19 StromNEV-Umlage?

Die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) bildet die Grundlage für die Ermittlung der Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen. Über Paragraf 19 der StromNEV können sich große Stromverbraucher teileweise von den Netzentgelten befreien lassen. Die den Netzbetreibern hieraus entstehenden Kosten werden mittels der StromNEV-Umlage auf die übrigen Endkunden umgelegt.

Was ist die Offshore-Netzumlage?

Mit der Offshore-Netzumlage werden mögliche Entschädigungszahlungen an Betreiber von Offshore-Windparks gedeckt, die für den verspäteten Anschluss an das Übertragungsnetz an Land oder wegen lang andauernder Netzunterbrechungen durch die Netzbetreiber zu zahlen sind.

Was ist die KWKG-Umlage?

Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK-Anlagen) erzeugen in einem Verbrennungsprozess gleichzeitig Strom und Wärme. Dadurch wird ein höherer Nutzungsgrad erreicht, wodurch Brennstoff eingespart und Kohlendioxid-Emissionen gemindert werden können. Diese Art der Strom- und Wärmeerzeugung wird mit der KWKG-Umlage gefördert. Die dadurch entstehenden Kosten werden nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) auf die Endkunden umgelegt.

Was ist die § 18 AbLaV-Umlage?

Bei drohender Instabilität der Stromnetze sollen große Stromverbraucher vom Netz gehen können. Anbieter die zuverlässig ihre Verbrauchsleistung auf Anforderung der Übertragungsnetzbetreiber um eine bestimmte Leistung reduzieren können erhalten hierfür eine Entschädigung, deren Höhe über die Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) geregelt wird. Die dem Übertragungsnetzbetreiber daraus entstehenden Kosten werden über die § 18 AbLaV-Umlage auf den Endkunden umgelegt.

Was bedeutet die Position Bestpreisausgleich?

In der End- oder Dezember-Rechnung kann es vorkommen, dass diese Position auftaucht. Der Bestpreisausgleich korrigiert den Netzarbeits- und -leistungspreis für das gesamte Jahr, sofern in den zuvor liegenden betreffenden Monaten der falsche Satz zur Anwendung kam. Der Bestpreisausgleich findet ausschließlich im RLM-Abrechnungsverfahren für Stromlieferstellen Anwendung. In Abhängigkeit davon, wie viel Benutzungsstunden tatsächlich angefallen sind (</> 2.500 h/a), hat jeder Netzbetreiber zwei Preisstaffeln für die genannten Positionen.

Wie errechnet sich mein Stromverbrauch anhand der Zählerstände?

Ihr Stromverbrauch in Kilowattstunden (kWh) errechnet sich aus der Differenz von End- und Anfangszählerstand einer Abrechnungsperiode, diese umfasst in der Regel 12 Monate. Sollte in Ihrem Zähler noch ein Wandler verbaut sein, wird der Wandlerfaktor mit der Differenz aus End- und Anfangszählerstand multipliziert. Das Ergebnis stellt ihren Stromverbrauch dar.

Wie errechnet sich mein Stromverbrauch anhand der Zählerstände?

Ihr Stromverbrauch in Kilowattstunden (kWh) errechnet sich aus der Differenz von End- und Anfangszählerstand einer Abrechnungsperiode, diese umfasst in der Regel 12 Monate. Sollte in Ihrem Zähler noch ein Wandler verbaut sein, wird der Wandlerfaktor mit der Differenz aus End- und Anfangszählerstand multipliziert. Das Ergebnis stellt ihren Stromverbrauch dar.

Was sind Brennwert und Zustandszahl? Wie errechnet sich mein Gasverbrauch?

Bei einer Gaslieferstelle wird das verbrauchte Gasvolumen zunächst in Kubikmeter (m³) gemessen. Da das Volumen in Abhängigkeit von Druck und Temperatur variiert, erfolgt die Umrechnung der Erdgasmenge in Kilowattstunden (kWh). Hierfür werden der Brennwert und die Zustandszahl (z-Zahl) genutzt.

Der Brennwert gibt den Energiegehalt von Erdgas wieder. Dieser wird im Versorgungsnetz durch den Netzbetreiber durchgehend gemessen und als gewichteter Mittelwert für den jeweiligen Abrechnungszeitraum berechnet.

Die Zustandszahl ist ein Korrekturfaktor, der den Einfluss von Druck und Temperatur aufhebt. Mit Hilfe der z-Zahl kann das Gasvolumen in den ursprünglichen Normzustand zurückgerechnet werden, in dem auch der Brennwert ermittelt wird.

Um die Wirkarbeit, also den tatsächlichen Gasverbrauch in kWh, zu ermitteln, wird das gemessene Gasvolumen mit dem Brennwert und der Zustandszahl multipliziert.

Was ist die Erdgassteuer?

Die Erdgassteuer ist eine nationale Verbrauchssteuer, auf den Verbrauch bzw. die Entnahme von Erdgas aus dem Netz im deutschen Steuergebiet. Die Erdgassteuer wird vom Bund beim Lieferanten erhoben und über den Gaspreis an den Endkunden weitergegeben.

Was ist die Bilanzierungsumlage?

Die Bilanzierungsumlage wird für den Ausgleich der Energiemenge erhoben, die der Netzbetreiber benötigt um die Differenz zwischen Ein- und Ausspeisung von Erdgas auszugleichen. Hierdurch wird die Systemstabilität des Gasnetzes gewährleistet. Die den Netzbetreibern hieraus entstehenden Kosten werden auf die Endkunden verteilt.

Was ist die Konvertierungsumlage?

Damit die Gasqualitäten von H-Gas (High) zu L-Gas (Low) konvertiert werden können, zahlen die Lieferanten ein Konvertierungsentgelt an die Marktgebietsverantwortlichen. Reicht dieses nicht aus erhöht der Marktgebietsverantwortliche die Konvertierungsumlage.

Wie errechnet sich mein Erdgasverbrauch anhand der Zählerstände?

Der Erdgasverbrauch in Kubikmeter (m³) errechnet sich aus der Differenz von End- und Anfangszählerstand einer Abrechnungsperiode, diese umfasst in der Regel 12 Monate. Da das Volumen in Abhängigkeit von Druck und Temperatur variiert, erfolgt die Umrechnung der Erdgasmenge in Kilowattstunden (kWh). Dafür wird Gasvolumen wird mit dem Brennwert und der Zustandszahl multipliziert. Das Ergebnis ist der Erdgasverbrauch in kWh.

* Diese FAQ’s dienen lediglich als Verständnishilfe und haben keine rechtsverbindliche Wirkung. Da die Energiewirtschaft sich fortlaufend neuen Entwicklungen ausgesetzt sieht (z.B. Rechtsprechung und Gesetzgebung), können sich die hier getätigten Angaben jederzeit ändern oder überarbeitet werden. Die KEHAG kann insbesondere nicht für den Missbrauch, die Wiederverwendung oder falsche Zitate verantwortlich gemacht werden. Weitergehende Infos finden Sie auch auf der Website der Bundesnetzagentur:

www.bundesnetzagentur.de